Abschreibungen berechnen
AfA-Methoden, Nutzungsdauer und Abschreibungsregeln nach HGB.
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Eine Abschreibung (Absetzung fuer Abnutzung, AfA) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermoegensgegenstands ueber seine Nutzungsdauer. Sie spiegelt den Werteverzehr wider und mindert den Gewinn.
Das HGB erlaubt die lineare Abschreibung (gleichmaessige Verteilung ueber die Nutzungsdauer) und die leistungsabhaengige Abschreibung. Die degressive Abschreibung ist im Handelsrecht grundsaetzlich zulaessig, steuerlich jedoch nur in bestimmten Zeitraeumen.
Die betriebsgewoehnliche Nutzungsdauer richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Beispiele: Bueromoebel 13 Jahre, Computer/Laptops 3 Jahre, Firmenfahrzeuge 6 Jahre, Gebaeude 33-50 Jahre.
GWG sind abnutzbare, selbstaendig nutzbare Anlagegueter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR netto. Sie koennen im Jahr der Anschaffung vollstaendig abgeschrieben werden (Paragraph 6 Abs. 2 EStG). Alternativ gibt es den Sammelposten fuer Gueter zwischen 250 und 1.000 EUR.
Bei dauerhafter Wertminderung muss eine ausserplanmaessige Abschreibung vorgenommen werden (Paragraph 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Beispiele: beschaedigte Maschinen, uneinbringliche Forderungen oder veraltete Vorrraete.
Planmaessige Abschreibungen erscheinen in der GuV (Position 'Abschreibungen auf immaterielle Vermoegensgegenstaende und Sachanlagen') und im Anlagenspiegel, der Bestandteil des Anhangs ist.
Abschreibungen berechnen – AfA-Methoden, Nutzungsdauer und HGB
Abschreibungen nach HGB berechnen: Lineare AfA, Nutzungsdauer, GWG-Regelung und ausserplanmaessige Abschreibungen. Mit Beispielen und AfA-Tabelle.