Saisonbetrieb

Jahresabschluss für die Eisdiele: Saison, Winterpause und zwei Steuersätze

Ein Jahresabschluss ist für die Eisdiele nur als UG oder oberhalb der Grenzen des § 241a HGB Pflicht; das Einzelunternehmen macht meist eine Einnahmenüberschussrechnung. Anders ist bei Ihnen der Kalender: Der Umsatz fällt in wenige warme Monate, der Stichtag liegt in der Pause. Der 31. Dezember ist deshalb einfach zu zählen, aber schwer zu lesen, denn Kosten laufen weiter und die Saisonkräfte sind längst weg.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand:

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Von der Waffel bis zum Becher am Tisch

Für Eis ist der Unterschied zwischen Mitnehmen und Hinsetzen seit 2026 verschwunden. Für das, was daneben im Glas ist, nicht.

Der Zusatz beim Milchshake steht in Anlage 2 lfd. Nr. 35 UStG. Unter 75 % Milch oder Milcherzeugnissen trägt auch der Shake zum Mitnehmen 19 %. In den Jahren 2024 und 2025 kam es für den Becher am Tisch darauf an, ob der Gast vor Ort essen wollte und Sie eine Sitzgelegenheit stellten. Die Parkbank im öffentlichen Raum vor der Tür zählte dabei nicht (Abschn. 3.6 Abs. 4 UStAE).

Steuersätze in der Eisdiele
Verkauf2024 und 2025Seit 1. Januar 2026
Kugel in der Waffel zum Mitnehmen7 %7 %
Eisbecher am Tisch19 %7 %
Eisbecher zum Mitnehmen7 %7 %
Kaffee, Limonade19 %19 %
Milchshake mit mindestens 75 % Milch zum Mitnehmen7 % möglich7 % möglich
Milchshake am Tisch19 %19 %

Saisonkräfte in der Größenklasse: vier Stichtage entscheiden

Für die UG hängt an der Größenklasse, wie wenig sie aufstellen und offenlegen muss. Kleinstgesellschaft ist, wer zwei von drei Grenzen nicht überschreitet: 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Der Jahresdurchschnitt ist hier keine Monatsrechnung. Gezählt wird an vier Tagen: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember (§ 267 Abs. 5 HGB). Sind an diesen Tagen 2, 12, 12 und 2 Personen beschäftigt, ergibt das 28 geteilt durch vier, also 7. Auch wenn im August 14 Leute hinter der Theke standen, bleiben Sie unter 10. Auszubildende zählen nicht mit.

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Der Winter in drei Buchungen

Beispiel: Eine ausgedachte Eis-UG schließt im Oktober. Die Überholung der Eismaschine war nach der Saison nötig, blieb liegen und wird im Februar für 3.000,00 € netto nachgeholt, der Saisonstart ist im März. Die Inventur zeigt 600,00 € mehr Waffeln und Becher als im Vorjahr. Die Januarmiete von 1.500,00 € wurde schon im Dezember bezahlt.

Die Rückstellung ist keine Wahl: Für im Geschäftsjahr unterlassene Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird, sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB). Wird die Maschine erst im April überholt, entfällt sie. Legen Sie den Termin also bewusst und halten Sie ihn schriftlich fest.

Abschlussbuchungen zum 31. Dezember, Konten SKR03 / SKR04
AbschlussbuchungSollHabenBetrag
Überholung im FebruarReparaturen technische Anlagen 4800 / 6460Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0971 / 30753.000,00 €
Mehrbestand laut InventurWaren (Bestand) 3980 / 1140Bestandsveränderungen 3960 / 5880600,00 €
Januarmiete abgrenzenAktive Rechnungsabgrenzung 0980 / 1900Miete 4210 / 63101.500,00 €
Summe5.100,00 €

Kassenbericht für die Saison, Schichtplan anderswo

Dabei

Das Kassenbuch und der Kassenbericht für die offene Ladenkasse, die Tageslosung nach 7 und 19 %, wobei Sie den Anteil zu 7 % selbst eintragen. Aus dem Journal entstehen Umsatzsteuer und Abschluss. Rechnungen für Milch, Früchte und Waffeln liest die KI aus, ausreichend sichere Vorschläge bucht die Automatik selbst. Die Rückstellung für die Maschine entscheiden Sie. Bei der Einnahmenüberschussrechnung rechnet die Software die Warenentnahme und schlägt die Buchung vor.

Nicht dabei

Keine Anbindung an Ihre Kasse, kein Import des Z-Bons. Ob ein Shake 75 % Milch hat, ordnet die Software nicht ein, Anlage 2 prüft sie nicht. Keine Lohnabrechnung, keine Sofortmeldung, keine Schichtplanung. Zuschläge rechnet sie nicht. Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO machen Sie selbst.

Mit der Kanzlei

Beim Wechsel des Wirtschaftsjahrs, bei den ersten Rückstellungen und wenn die Prüfung die Jahre mit 19 % am Tisch aufrollt. Ihre Kanzlei kann im selben System mitarbeiten.

Lohnt ein Wirtschaftsjahr, das nicht am 31. Dezember endet?

Für die UG wäre das möglich. Ein Gewerbetreibender im Handelsregister ermittelt den Gewinn für den Zeitraum, für den er regelmäßig Abschlüsse macht; die Umstellung auf ein abweichendes Jahr ist steuerlich nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt wirksam (§ 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG, für die UG § 7 Abs. 4 KStG). Ein Einzelunternehmen ohne Eintragung bleibt beim Kalenderjahr (Nr. 3).

Für die meisten Eisdielen spricht wenig dafür. Am 31. Dezember ist der Laden ohnehin zu, das Lager klein und die Kasse ruhig. Einfacher wird die Inventur an keinem anderen Tag. Bevor Sie umstellen, fragen Sie Ihre Kanzlei, was Sie damit gewinnen.

Was im Winter weiterläuft, wenn die Kasse schweigt

  • Die Kasse bleibt gemeldet. Mitzuteilen ist die Außerbetriebnahme, die amtliche Ausfüllanleitung meint damit ein Gerät, das endgültig außer Betrieb genommen ist und nicht mehr vorgehalten wird. Zur Saisonpause sagt sie nichts. Nach unserem Verständnis fällt ein Gerät, das im März wieder läuft, nicht darunter.
  • Selbst hergestelltes Eis, das am Stichtag eingelagert ist, setzen Sie mit Herstellungskosten an (§ 255 Abs. 2 HGB) und nicht mit dem Verkaufspreis.
  • Eigenverbrauch: Die BMF-Pauschbeträge sind Jahreswerte. Das Schreiben kennt einen zeitanteiligen Ansatz nur bei behördlich angeordneter vollständiger Schließung. Für eine selbst gewählte Winterpause steht dort keine Kürzung.
  • Saisonkräfte: Die Sofortmeldung ist spätestens bei Aufnahme der Arbeit fällig (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Für Sonntagsarbeit sind Zuschläge bis 50 % steuerfrei (§ 3b EStG), wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden.
  • Im Einzelunternehmen zählt der Geldfluss: Rückstellung und Abgrenzung gibt es in der Einnahmenüberschussrechnung nicht. Die Grenzen liegen bei 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Seit dem 1. Januar 2026 trägt Eis 7 %, ob der Gast es mitnimmt oder am Tisch isst. Zum Mitnehmen ist es eine Lieferung nach Anlage 2 UStG, am Tisch eine Verpflegungsdienstleistung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Getränke im Laden bleiben ausgenommen und tragen 19 %. 2024 und 2025 lag der Eisbecher am Tisch bei 19 %.

Ja, wenn sie an einem der vier Stichtage 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember beschäftigt sind. § 267 Abs. 5 HGB bildet den Durchschnitt aus diesen vier Zahlen, ohne Auszubildende. Wer nur im Mai und August arbeitet, fällt dadurch nicht ins Gewicht.

War sie im alten Jahr nötig und ist nur unterblieben, müssen Sie es als bilanzierender Betrieb sogar: Im Geschäftsjahr unterlassene Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten des Folgejahres nachgeholt wird, ist zurückzustellen (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB). Wird später repariert, entfällt die Rückstellung. In der Einnahmenüberschussrechnung gibt es keine Rückstellungen.

Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO knüpft an die Außerbetriebnahme an. Zur Saisonpause äußert sich die Verwaltung nicht ausdrücklich. Nach unserem Verständnis ist ein Gerät, das nur über den Winter ruht und im Betrieb bleibt, nicht endgültig außer Betrieb genommen. Wird es dagegen ersetzt oder entsorgt, ist das innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Bereit für die nächste Saison

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