Fahrgestell, Küche, Generator: was alles aktiviert wird
Der Kaufpreis des Fahrzeugs ist nur der Anfang. Einbauküche, Abzug, Kühlgeräte und Verkaufsklappe rechnen wir zu den Anschaffungskosten, wenn sie fest eingebaut werden, denn erst dann ist der Truck betriebsbereit (§ 255 Abs. 1 HGB). Eine eigene Regel für Verkaufsfahrzeuge gibt es nicht, das ist unsere Einordnung. Ob Sie alles einheitlich abschreiben oder den Ausbau getrennt, hängt an Technik und Nutzungsdauer. Das legen Sie vor der ersten Abschreibung mit Ihrer Kanzlei fest.
Für das Konto zählt, was Sie gekauft haben. Ein als Lkw zugelassener Truck steht auf Lkw (SKR03 0350, SKR04 0540), ein Verkaufsanhänger auf Sonstige Transportmittel (SKR03 0380, SKR04 0560). Das Konto für Pkw passt selten. Ist der Truck geleast und wirtschaftlich dem Leasinggeber zuzurechnen, läuft die Rate über Mietleasing Kfz (SKR03 4570, SKR04 6560) und nicht ins Anlagevermögen (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Kauf und erste Abschreibung in Zahlen
Beispiel: Ein ausgedachter Truck wird im Juli gekauft. Das Fahrgestell kostet 34.000,00 € netto, der Küchenausbau 26.000,00 € netto. Im Beispiel ist eine Nutzungsdauer von acht Jahren angenommen, Ihre kann davon abweichen.
Die Abschreibung beträgt 60.000,00 € geteilt durch acht Jahre, also 7.500,00 € im Jahr, für sechs Monate 3.750,00 € (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). In der Einnahmenüberschussrechnung läuft es genauso: Der Kaufpreis ist keine Betriebsausgabe im Kaufjahr, es zählt die Abschreibung.
| Buchung | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Kauf Fahrgestell, brutto mit V19 | 0350 / 0540 Lkw | 1200 / 1800 Bank | 40.460,00 € |
| Küchenausbau, brutto mit V19 | 0350 / 0540 Lkw | 1200 / 1800 Bank | 30.940,00 € |
| Abschreibung Juli bis Dezember | 4832 / 6222 Abschreibung Kfz | 0350 / 0540 Lkw | 3.750,00 € |
| Summe | 75.150,00 € |
Truck, Kasse und Abschluss an einem Ort
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Diesel oder Grillgas: wohin die laufenden Kosten gehören
Im Truck vermischen sich Fahren und Kochen. Die Konten sollten das trennen, sonst zeigen sie am Ende weder die Kosten des Fahrzeugs noch die der Küche. Die Zuordnung ist unser Vorschlag, eine Vorschrift dazu gibt es nicht.
| Kosten | Konto | Warum |
|---|---|---|
| Diesel, Pflege | 4530 / 6530 Laufende Kfz-Betriebskosten | Das Fahrzeug fährt damit |
| Gas für Grill und Fritteuse | 4240 / 6325 Gas, Strom, Wasser | Energie der Küche, keine Kfz-Kosten |
| Versicherung | 4520 / 6520 Fahrzeug-Versicherungen | Hängt am Fahrzeug |
| Werkstatt | 4540 / 6540 Fahrzeug-Reparaturen | Hängt am Fahrzeug |
| Standgebühr, Platzmiete | 4210 / 6310 Miete | Nutzung einer Fläche |
Mobile Kasse und die Abrechnung des Veranstalters
- Die Kasse im Truck ist eine Kasse: Sie ist nicht von § 1 KassenSichV ausgenommen. Wer ein Tablet oder Handgerät zum Kassieren verwendet, braucht TSE-Schutz, Einzelaufzeichnung und Beleg.
- Mitteilung: Jedes System ist genau einer Betriebsstätte zuzuordnen. Welche das beim Truck ohne festen Standort ist, klären Sie mit Ihrer Kanzlei oder dem Finanzamt. Die amtliche Ausfüllanleitung nennt dafür keine eigene Regel.
- Festival mit eigenem Bezahlsystem: Sie kassieren nicht selbst, der Veranstalter zahlt nach dem Fest aus. Eine eigene Regel dafür gibt es nicht. Verkaufen Sie laut Standvertrag selbst an den Gast, ist Ihr Erlös der Verkauf, nicht die Auszahlung. Bis dahin steht der Betrag als Forderung in den Büchern.
- Standgebühr vom Umsatz: Zieht der Veranstalter sie von der Auszahlung ab, buchen Sie Erlös und Gebühr getrennt. Das Verrechnungsverbot steht in § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB.
- Aushilfe beim Stadtfest: Die Sofortmeldung ist spätestens bei Aufnahme der Arbeit fällig (§ 28a Abs. 4 SGB IV), den Ausweis führt die Aushilfe mit (§ 2a SchwarzArbG).
7 und 19 % am Verkaufsfenster
Seit dem 1. Januar 2026 tragen Speisen 7 %, ob der Gast sie mitnimmt oder an einer Bierbank isst. Dosen und Flaschen bleiben bei 19 %, Wasser in Fertigpackungen ebenso. Trennen muss die Kasse das je Verkauf.
In den Jahren 2024 und 2025 hing die Antwort an der Sitzgelegenheit; von Juli 2020 bis Dezember 2023 waren Speisen auch vor Ort ermäßigt. Stellen Sie selbst Bierzeltgarnituren, war der Verzehr vor Ort 19 % (Abschn. 3.6 Abs. 4 UStAE). Bänke des Veranstalters sind Ihnen grundsätzlich nicht zuzurechnen, außer Sie haben ein Mitbenutzungsrecht (Abs. 5). Beim Food Court mit gemeinsamen Tischen zählt die Infrastruktur für alle Stände (Abs. 6 Beispiel 16). Für eine Prüfung dieser Jahre zählt das weiter.
Truck als Anlagegut im System, Tankkarte und Kasse nicht
Den Truck führen Sie in der Anlagenbuchhaltung. Der Dialog für die private Nutzung nach 1-%-Regel oder Fahrtenbuch steht beim Einzelunternehmen nur an Pkw-Anlagekonten zur Verfügung, am Konto Lkw (0350 / 0540) rechnet die Software nichts. Sind Kfz-Kosten gebucht und fehlt eine Privatnutzung, erhalten Sie beim Abschluss trotzdem einen Hinweis, bei einer UG nur diesen. Fährt der Truck nicht privat, können Sie ihn übergehen. Tank- und Werkstattbelege liest die KI aus Foto oder PDF und schlägt das Konto vor, die Automatik bucht ausreichend sichere Vorschläge selbst, den Rest geben Sie frei.
Ein Fahrtenbuch führt die Software nicht, sie rechnet keine Tankkarten ab und bildet Leasing nicht je Fahrzeug ab. An Ihre mobile Kasse oder an Eventportale ist sie nicht angebunden, die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO übernimmt sie nicht. Lohnabrechnung und Sofortmeldung gehören nicht zum Angebot.
Winterpause, Standplatz 2027 und was am Stichtag steht
- Im Dezember bezahlte Standgebühr für das Sommerfestival: Aktive Rechnungsabgrenzung (SKR03 0980, SKR04 1900), wenn Sie bilanzieren (§ 250 Abs. 1 HGB).
- Anzahlung für das Firmenfest im Mai: noch kein Erlös, die Umsatzsteuer entsteht aber mit dem Geldeingang.
- Ware im Truck: Der Bestand zum Stichtag ist klein, aber in der UG nehmen Sie ihn auf. Was über den Winter verdirbt, wird abgeschrieben.
- Private Fahrten: Für Lastkraftwagen, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich „andere Kraftfahrzeuge“ sind, und für Fahrzeuge, die sich nicht für Privatfahrten eignen, gilt die 1-%-Regel nicht (BMF-Schreiben vom 18. November 2009, Rz. 1 und 12; BFH VI R 34/07). Fährt Ihr Truck dennoch privat, klären Sie den Ansatz mit Ihrer Kanzlei.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 146a AO— abgerufen am 06.11.2026
- § 1 KassenSichV— abgerufen am 06.11.2026
- BMF, Ausfüllanleitung elektronisches Aufzeichnungssystem, Stand 02.12.2024— abgerufen am 06.11.2026
- § 12 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- Abschn. 3.6 UStAE (Stand 2. Juni 2026)— abgerufen am 06.11.2026
- § 241a HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 141 AO— abgerufen am 06.11.2026
- § 246 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 250 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 6 EStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 7 EStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 28a SGB IV— abgerufen am 06.11.2026
- § 2a SchwarzArbG— abgerufen am 06.11.2026