Franchise-GmbH

Jahresabschluss für Franchisenehmer der Systemgastronomie: Gebühr, Hinzurechnung und Vorgabekasse

Im Jahresabschluss eines Franchisenehmers ist die Franchisegebühr die Zahl, an der am meisten hängt: Sie besteht aus Teilen, die in der Gewerbesteuer unterschiedlich zählen. Dazu kommt ein Spar-Menü, das in jedem Verkauf zwei Steuersätze trägt, und eine Kasse, die Ihnen das System vorgibt, deren Pflichten aber bei Ihrer GmbH liegen. Wer die Gebühr im Ganzen auf ein Konto bucht, zahlt am Ende womöglich zu viel Gewerbesteuer.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Die Abrechnung des Franchisegebers ist kein Einzelposten

Eine Monatsabrechnung enthält meist mehrere Dinge. Für den Abschluss zählt, was jeweils dahintersteht.

Laufende Gebühr für Marke und Rechte

Aufwand für die befristete Überlassung von Rechten. Buchen Sie diesen Teil auf das Konto für Rechte (SKR03 4964, SKR04 6837), damit er in der Gewerbesteuererklärung auftaucht.

Know-how, Betreuung, Schulung

Aufwendungen für ungeschütztes Know-how und sonstige ungeschützte Werte unterliegen laut Erlass nicht der Hinzurechnung. Ihr Vertrag muss den Anteil hergeben, sonst wird geschätzt.

Werbebeitrag

Keine Überlassung eines Rechts, sondern ein Beitrag zur Werbung. Er gehört auf Werbekosten (SKR03 4600, SKR04 6600).

Einmalige Eintrittsgebühr

Sie deckt die Vertragslaufzeit ab und läuft nicht einfach durch den Aufwand des ersten Jahres. Je nach Vertrag ist sie ein entgeltlich erworbenes Recht (SKR03 0045, SKR04 0145) oder Aktive Rechnungsabgrenzung (§ 250 Abs. 1 HGB). Das ist eine Frage für Ihre Kanzlei.

Die Franchiseabrechnung für März, aufgeteilt

Beispiel: Eine ausgedachte GmbH mit drei Filialen bekommt für März 33.000,00 € Franchisegebühr und 6.000,00 € Werbebeitrag berechnet, jeweils netto. Ihr Vertrag weist 25.000,00 € für Marke und Rechte und 8.000,00 € für Betreuung aus.

Konten SKR03 / SKR04, brutto mit Schlüssel V19 eingegeben; darin 7.410,00 € Vorsteuer, die Software trennt sie ab.
VorgangSollHabenBetrag
Marke und Rechte, brutto mit V19Befristete Überlassung von Rechten (4964 / 6837)Verbindlichkeiten aus L+L (1600 / 3300)29.750,00 €
Betreuung, Know-how, brutto mit V19Sonstige betriebliche Aufwendungen (4900 / 6300)Verbindlichkeiten aus L+L (1600 / 3300)9.520,00 €
Werbebeitrag, brutto mit V19Werbekosten (4600 / 6600)Verbindlichkeiten aus L+L (1600 / 3300)7.140,00 €
Summe46.410,00 €

Rechnen Sie die Hinzurechnung aus Ihren Konten

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Wie die Hinzurechnung aus der Gebühr rechnet

Dieselbe GmbH im ganzen Jahr. Erst zählt der gesetzliche Anteil, dann der Freibetrag, dann das Viertel.

Liegen die 96.000,00 € Betreuung im Jahr mit auf dem Konto für Rechte, steigt die Hinzurechnung auf 40.250,00 €. Sie steigt um 6.000,00 €, ohne dass sich am Geschäft etwas geändert hat. Im Abschluss wirkt die Hinzurechnung nur über die Gewerbesteuerrückstellung. Liegen Filialen in mehreren Gemeinden, kommt die Zerlegung dazu.

Rechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG
EntgeltAufwandGesetzlicher AnteilAnsatz
Darlehenszinsen40.000,00 €voll40.000,00 €
Leasing Küchentechnik60.000,00 €ein Fünftel12.000,00 €
Miete der Filialen420.000,00 €die Hälfte210.000,00 €
Marke und Rechte300.000,00 €ein Viertel75.000,00 €
Summe820.000,00 €337.000,00 €
Abzüglich Freibetrag200.000,00 €
Verbleiben137.000,00 €
Hinzurechnung, ein Viertel34.250,00 €

Spar-Menü: zwei Steuersätze in einem Preis

Burger und Pommes tragen 7 %, das Getränk 19 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Bieten Sie die Teile auch einzeln an, ist der Menüpreis grundsätzlich nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise aufzuteilen, auch das Verhältnis des Wareneinsatzes ist zulässig, wenn es gleich einfach und sachgerecht ist, die betrieblichen Kosten nicht (Abschn. 10.1 Abs. 11 UStAE).

Kosten Burger, Pommes und Getränk einzeln 7,00 €, 3,00 € und 3,00 € und das Menü 10,40 €, entfallen 8,00 € auf Speisen und 2,40 € auf das Getränk. Der Ansatz von 30 % für Kombiangebote ist eine Nichtbeanstandung, keine Pflicht (Abschn. 10.1 Abs. 12 UStAE). Der Erlass nennt Buffet und All-Inclusive, ob das Spar-Menü darunterfällt, sagt er nicht, und die Lieferung zum Mitnehmen erfasst sein Wortlaut nicht. Er ergäbe hier 3,12 € für das Getränk und damit mehr Umsatzsteuer. Prüfen Sie, welche Aufteilung in der Vorgabekasse hinterlegt ist: Die Steuer schuldet Ihre GmbH, nicht der Franchisegeber.

Die Vorgabekasse gehört dem System, die Pflichten Ihrer GmbH

  • § 146a AO trifft den, der das Aufzeichnungssystem verwendet. Einzelaufzeichnung und TSE-Schutz schuldet also Ihre GmbH, auch wenn der Franchisegeber das Modell vorschreibt.
  • Die Mitteilung ans Finanzamt läuft je Betriebsstätte, also je Filiale, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Gemietete oder geleaste Kassen stehen angeschafften gleich.
  • Tauscht das System die Kassen aus, ist auch die Außerbetriebnahme mitzuteilen.
  • Das Franchiseportal ist kein Ersatz für die Kassenaufzeichnungen. Stimmen Sie die dort gemeldeten Umsätze mit dem Journal ab, die Umsatzgebühr rechnet aus dieser Zahl.

Hinzurechnung aus den Konten, Kasse bleibt draußen

Die Gewerbesteuererklärung schlägt die Entgelte nach § 8 Nr. 1 GewStG aus den Konten vor. Sie tragen den vollen Aufwand ein, die Software setzt Anteile, Freibetrag und Viertel an. Der Vorschlag für Rechte liest die Konten 4964 und 6837: Was dort nicht liegt, fehlt. Die Ausnahmen des Buchst. f prüft sie nicht. Das Lagermodul führt Artikel und Bestände und bewertet nach Fifo, Lifo, Durchschnitt oder Festwert. Abgänge erfassen Sie als Bewegung oder per Import, denn eine Kassenanbindung gibt es nicht. Die KI liest die Monatsabrechnung aus und schlägt Buchungen vor, ausreichend sichere bucht die Automatik selbst, solange sie eingeschaltet ist. Die Aufteilung auf Rechte, Know-how und Werbung entscheiden Sie, denn sie steht im Vertrag, nicht auf dem Beleg.

Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO übernimmt die Software nicht. Eine Lohnabrechnung gehört nicht zum Angebot, und Sofortmeldungen gibt sie nicht ab, die im Gaststättengewerbe spätestens bei Aufnahme der Arbeit fällig sind (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Mitarbeitermahlzeiten rechnet sie nicht. Die Aufteilung der Gebühr und die Eintrittsgebühr legen Sie am besten mit Ihrer Kanzlei fest, die im selben System mitarbeiten kann.

Stichtag in der Filiale

  • Die Abrechnung für Dezember kommt im Januar, der Aufwand gehört ins alte Jahr (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
  • Inventur je Filiale: Waren und Verpackung nehmen Sie auf (§ 240 Abs. 2 HGB). Auch eine permanente oder vorverlegte Inventur ist zulässig (§ 241 HGB).
  • Größenklasse: Das Gesetz zählt die Arbeitnehmer an vier Quartalsstichtagen, Aushilfen nimmt es nicht aus, Auszubildende schon (§ 267 Abs. 5 HGB). Mit mehreren Filialen ist die Grenze von 10 Arbeitnehmern für die Kleinstgesellschaft schnell überschritten.
  • Mitarbeiteressen sind Sachbezug: Für Mahlzeiten gelten die Werte der SvEV, Warenabgaben zu 7 % laufen über Sachbezüge (SKR03 8591, SKR04 4941).

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

In der Regel nicht. Zunächst ist das Entgelt auf die trennbaren Leistungen des Vertrags aufzuteilen, das nennen die Ländererlasse für Franchiseverträge ausdrücklich. Nur der Teil für befristet überlassene Rechte zählt, und zwar zu einem Viertel. Dieser Betrag geht mit Zinsen, Mieten und Leasing in eine Summe. Von ihr bleiben 200.000 € frei, vom Rest wird ein Viertel hinzugerechnet.

Grundsätzlich nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise, wenn Sie die Teile auch einzeln anbieten (Abschn. 10.1 Abs. 11 UStAE). Das Verhältnis des Wareneinsatzes ist ebenfalls zulässig, wenn es gleich einfach und sachgerecht ist. Die betrieblichen Kosten sind kein zulässiger Maßstab. Die 30 % für Kombiangebote sind eine Vereinfachung, die Sie nicht nutzen müssen.

Die Gesellschaft, die die Kasse verwendet. § 146a AO knüpft an die Verwendung an, nicht an die Auswahl des Geräts. Auch eine gemietete Kasse ist innerhalb eines Monats mitzuteilen. Die Vorgabe im Franchisevertrag ändert daran nichts.

Ja, eine GmbH stellt einen HGB-Jahresabschluss auf und legt ihn im Unternehmensregister offen. Die Software erzeugt die Einreichungsdatei, sie übermittelt nicht direkt. Wie viel offenzulegen ist, hängt von der Größenklasse ab. Zwei von drei Merkmalen zählen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen.

Rechnen Sie die Hinzurechnung aus Ihren Konten

Buchhaltung, Gewerbesteuer und Jahresabschluss Ihrer GmbH aus einem Journal, allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.