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Altersversorgung im Abschluss

Pensionsrückstellung in der GmbH: Gutachten übernehmen, buchen und ausweisen

Eine Pensionsrückstellung steht in der GmbH mit zwei Werten in zwei Bilanzen: handelsrechtlich mit dem Erfüllungsbetrag zum 10-Jahres-Durchschnittszins, steuerlich mit dem Teilwert zu 6 %. Beide Werte kommen aus einer versicherungsmathematischen Rechnung, die Buchhaltung übernimmt sie. Diese Seite zeigt die Buchung eines Gutachtens, die Verrechnung mit Deckungsvermögen und die Folgen der Zinsentwicklung: Bei 15 Jahren Restlaufzeit liegt der 7-Jahres-Zins seit Mai 2024 über dem 10-Jahres-Zins.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand: 2026-11-06

Zwei Bilanzen, zwei Bewertungen derselben Zusage

Das Gesetz schreibt kein Gutachten vor, verlangt für den Teilwert aber die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG), und Sterbewahrscheinlichkeiten, Fluktuation und Rententrend lassen sich ohne diese Rechnung nicht belastbar schätzen. In der Praxis liefert deshalb ein Aktuar beide Werte. Für die Steuerbilanz verweist die Verwaltung auf die Richttafeln 2018 G (H 6a EStH, BMF vom 19. Oktober 2018).

Handelsbilanz und Steuerbilanz im Vergleich
MerkmalHandelsbilanzSteuerbilanz
AnsatzGrundsätzlich Pflicht bei unmittelbarer Zusage (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB); Wahlrecht für Altzusagen und deren Erhöhungen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGBnur mit Rechtsanspruch, ohne schädlichen Vorbehalt, schriftlich (§ 6a Abs. 1 EStG)
Wertmaßstabnotwendiger Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)höchstens Teilwert (§ 6a Abs. 3 Satz 1 EStG)
Zins10-Jahres-Durchschnitt, pauschal bei 15 Jahren möglich (§ 253 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB)6 % (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG)
Künftige Erhöhungenerwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sind Annahme der Berechnung (§ 285 Nr. 24 HGB)ungewisse Erhöhungen erst, wenn sie eingetreten sind (§ 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG)
Zuführungvolle Veränderung des Erfüllungsbetragshöchstens Unterschied der Teilwerte (§ 6a Abs. 4 Satz 1 EStG)
Deckungsvermögenwird verrechnet (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)keine Verrechnung (§ 5 Abs. 1a Satz 1 EStG)

Bundesbankzins: warum sich die Richtung gedreht hat

Sätze bei 15 Jahren Restlaufzeit, Monatsendstand, Abruf bei der Deutschen Bundesbank am 6. November 2026.

§ 253 Abs. 6 HGB verlangt, in jedem Geschäftsjahr den Unterschied zwischen beiden Ansätzen zu ermitteln (Satz 1) und darzustellen (Satz 3). Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag mindestens diesem Betrag entsprechen (Satz 2). Bis zum Stichtag 2023 war die Rückstellung nach dem 10-Jahres-Zins niedriger, und die Sperre hielt diesen Unterschied in der Gesellschaft.

Bei 15 Jahren Restlaufzeit ist es seit Mai 2024 umgekehrt, zum Jahresabschluss also erstmals am 31. Dezember 2024. Der Wortlaut nennt kein Vorzeichen. Die Software rechnet eine Sperre nur, wenn die Rückstellung nach dem 10-Jahres-Zins niedriger ist. Stimmen Sie die Behandlung mit Ihrer Kanzlei ab, die Darstellung bleibt in jedem Fall Pflicht. Wie Sie die Sperre insgesamt berechnen, steht auf der Seite zur Ausschüttungssperre. Für Gewinnabführungen gilt sie nicht entsprechend (H 14.5 KStH).

Durchschnittszinssätze nach § 253 Abs. 2 HGB
Stichtag10 Jahre7 JahreRückstellung nach dem 10-Jahres-Zins
31.12.20211,87 %1,35 %niedriger
31.12.20221,78 %1,44 %niedriger
31.12.20231,82 %1,74 %niedriger
31.12.20241,90 %1,96 %höher
31.12.20252,06 %2,22 %höher
31.10.20262,27 %2,58 %höher

Beispiel: Gutachten zum 31. Dezember 2025 für eine Geschäftsführer-Zusage

Beispiel mit angenommenen Gutachtenwerten: Die GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine schriftliche Direktzusage erteilt. Die Rückstellung wird pauschal mit dem Satz für 15 Jahre bewertet.

Für die Eingabe in der Software beträgt der Unterschiedsbetrag −12.000 €: 414.000 € nach dem 7-Jahres-Zins minus 426.000 € nach dem 10-Jahres-Zins. Die Rückstellung nach dem 10-Jahres-Zins ist höher. Der Unterschiedsbetrag gehört trotzdem in die Darstellung nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB. Zwischen Handels- und Steuerbilanz liegen 128.000 €. Handelsrechtlich mindert die Zusage das Ergebnis 2025 um 16.000 €, steuerlich um 23.000 €.

Entwicklung der Rückstellung 2025 in Euro
Position laut GutachtenHandelsbilanzSteuerbilanz
Stand 31.12.2024 (Handelsbilanz 1,90 %, Steuerbilanz 6 %)410.000275.000
Dienstzeitaufwand 202522.000—
Zinsaufwand (1,90 % von 410.000)7.790—
Zinsänderung von 1,90 % auf 2,06 %−13.790—
Zuführung Teilwert—23.000
Stand 31.12.2025426.000298.000
Nachrichtlich: Ansatz mit 7-Jahres-Zins 2,22 %414.000—

Die Gutachtenwerte buchen: SKR03 und SKR04

Für Arbeitnehmer gelten 4165 / 6140 Aufwendungen für Altersversorgung und 0950 / 3000 Rückstellungen für Pensionen. In der GuV steht der Dienstzeitaufwand unter den Aufwendungen für Altersversorgung (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. b HGB), Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung stehen gesondert im Finanzergebnis (§ 277 Abs. 5 Satz 1 HGB). Bleiben Sie bei der gewählten Aufteilung (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die Bilanz zeigt 426.000 € unter B. 1. Die Steuerbilanz weicht ab, Sie führen sie über die Überleitung in der E-Bilanz nach (§ 5b Abs. 1 Satz 2 EStG).

Buchungen zum 31. Dezember 2025 (SKR03 / SKR04)
VorgangSollHabenBetrag
Dienstzeitaufwand4166 / 6149 Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer0952 / 3005 Rückstellungen für Pensionen gegenüber Gesellschaftern (10 % Beteiligung)22.000,00 €
Zinsaufwand2145 / 7363 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen0952 / 30057.790,00 €
Zinsänderung0952 / 30052685 / 7143 Zinserträge aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen13.790,00 €
Summe——43.580,00 €

Deckungsvermögen: wann die Rückdeckung verrechnet wird

Beispiel: Zur Zusage gehört eine Rückdeckungsversicherung, die an den Berechtigten verpfändet ist. Zeitwert 180.000 €, Anschaffungskosten 165.000 €.

Verrechnet wird nur Vermögen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsschuld dient (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Eine nicht verpfändete Versicherung bleibt den Gläubigern offen und spricht deshalb dagegen. Bewertet wird zum Zeitwert (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB), die Konten sind 1357 / 1381 und 0951 / 3009. Übersteigt der Zeitwert die Schuld, entsteht ein gesonderter Aktivposten (§ 246 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Die 15.000 € über den Anschaffungskosten sind nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB ausschüttungsgesperrt, abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern. Nutzt eine Kleinstkapitalgesellschaft mindestens eine der in § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB genannten Erleichterungen, bewertet sie das Deckungsvermögen höchstens zu den Anschaffungskosten, vermindert um erforderliche Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 6 HGB). In der Steuerbilanz bleiben Anspruch und Verpflichtung getrennt (§ 5 Abs. 1a Satz 1 EStG, H 6a Abs. 23 EStH).

Bilanz zum 31. Dezember 2025 in Euro
Postenohne Verrechnungmit Verrechnung
Rückdeckungsanspruch (Aktiva)180.0000
Pensionsrückstellung (Passiva, B. 1.)426.000246.000
Differenz246.000246.000

Gesellschafter-Geschäftsführer: wo die Steuer zusätzlich prüft

  • Schriftform: Die Zusage muss eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe enthalten (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG).
  • Kein schädlicher Vorbehalt und keine Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG).
  • Erdienbarkeit: Bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten regelmäßig mindestens zehn Jahre zwischen Zusage und vorgesehenem Ruhestand sowie eine Erteilung vor Vollendung des 60. Lebensjahres als Maßstäbe; auch Erhöhungen sind darauf zu prüfen (H 8.7 KStH). Das sind keine ausnahmslosen Verbote. Bei ausschließlich aus angemessenen Gehaltsansprüchen finanzierter Entgeltumwandlung können diese Maßstäbe zurücktreten, wenn für die GmbH kein erhebliches Risiko einer Mitfinanzierung besteht. Die übrigen Anerkennungsvoraussetzungen einschließlich der Insolvenzsicherung bleiben zu prüfen (BFH vom 19. November 2025, I R 50/22).
  • Angemessenheit und Altersgrenze: Die Zusage zählt zu den Gesamtbezügen, und die Finanzierbarkeit wird geprüft. Bei Neuzusagen nach dem 9. Dezember 2016 behandelt die Finanzverwaltung eine vertragliche Altersgrenze unter 62 Jahren als nicht ernsthaft; für damals bereits bestehende Zusagen gilt die Grenze von 60 Jahren weiter. Davon zu unterscheiden ist die weitere Angemessenheitsprüfung des Pensionsalters bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (BMF vom 9. Dezember 2016, Rn. 8 bis 10).
  • Latente Steuern: Bei 30 % Steuersatz entspräche die Differenz von 128.000 € einer Entlastung von 38.400 €. Der Ansatz ist ein Wahlrecht (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB), kleine Gesellschaften sind ganz befreit (§ 274a Nr. 4 HGB).

Bilanz und Anhang je Größenklasse, und wann die Kanzlei übernimmt

Ihre Aufgaben: das Gutachten rechtzeitig zum Stichtag beauftragen, Stammdaten und Zusage aktuell liefern, Zinssatz und Stichtag im Gutachten prüfen, beide Werte übernehmen, den Unterschiedsbetrag darstellen. Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die BilMoG-Verteilung, ist Ende 2024 ausgelaufen. Lassen Sie die Kanzlei hinzuziehen, wenn eine Zusage geändert, ausgelagert oder auf sie verzichtet wird oder wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer die Gesellschaft verlässt.

Pflichtangaben zur Pensionsrückstellung
GrößenklasseBilanzAngaben
KleinstB. RückstellungenUnterschiedsbetrag im Anhang oder unter der Bilanz (§ 253 Abs. 6 Satz 3 HGB)
KleinB. RückstellungenUnterschiedsbetrag; § 285 Nr. 25 HGB bei Verrechnung; § 285 Nr. 24 HGB entfällt (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
Mittelgroß und großB. 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungenzusätzlich Verfahren, Zinssatz, Gehaltssteigerungen und Sterbetafeln (§ 285 Nr. 24 HGB)

Gutachten übernehmen: was die Software kann und was nicht

Die harte Grenze zuerst: Die Software rechnet kein versicherungsmathematisches Gutachten. Sie übernimmt Werte. Auf der Rückstellungsseite legen Sie die Art Pension an, sie bucht auf 0950 / 3000; das Gesellschafterkonto 0952 / 3005 nutzen Sie über eine manuelle Buchung. Der eingebaute Rechner verwendet die hinterlegten Bundesbanksätze für die Altersversorgung, auch pauschal für 15 Jahre, und zinst einen einzelnen Betrag ab. Die hinterlegte Tabelle reicht mit Stand dieser Seite bis Oktober 2026. Das ersetzt für laufende Zusagen kein Gutachten, verwenden Sie für die Bilanz die Gutachtenwerte.

Den Unterschiedsbetrag tragen Sie im Anhang-Fragebogen mit Vorzeichen ein, im Beispiel also −12.000 €, denn er gilt dort als negativ, wenn die Rückstellung nach dem 10-Jahres-Zins höher ist. Er fließt in den Anhang und, wenn er positiv ist, in die Berechnung der Ausschüttungssperre. Die Kleinstgesellschaft trägt ihn bei den Angaben unter der Bilanz ein, ebenfalls mit Vorzeichen. Deckungsvermögen auf den Verrechnungskonten verrechnet die Software in Bilanz und GuV, die Bewertung liegt bei Ihnen. Die Abweichung zur Steuerbilanz kennt sie als eigenen Fall und führt sie in die Überleitung der E-Bilanz. Der Jahresabschluss kostet nach dem ersten kostenlosen je nach Größenklasse 250 € bis 5.000 €, die E-Bilanz 20 € je Wirtschaftsjahr, beides ist im Gesamtpaket enthalten; die Stufen stehen in der Preisübersicht.

Häufige Fragen

Braucht eine GmbH für die Pensionsrückstellung ein Gutachten?

Das Gesetz nennt das Wort nicht. § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG verlangt aber die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik, und § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB den notwendigen Erfüllungsbetrag. Mit Sterbewahrscheinlichkeiten und Trends ist das ohne versicherungsmathematische Berechnung nicht belastbar möglich.

Warum ist die Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz höher als in der Steuerbilanz?

Weil die Steuerbilanz mit festen 6 % rechnet (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG), die Handelsbilanz mit dem 10-Jahres-Durchschnitt der Bundesbank (§ 253 Abs. 2 HGB), zum 31. Dezember 2025 bei 15 Jahren 2,06 %. Ein niedriger Zins ergibt einen höheren Barwert.

Welcher Zinssatz gilt zum 31. Dezember 2025?

Bei der pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB 2,06 % als 10-Jahres-Durchschnitt, laut Monatsendstand der Deutschen Bundesbank. Der 7-Jahres-Durchschnitt für die Vergleichsrechnung nach § 253 Abs. 6 HGB lag bei 2,22 %.

Gibt es die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB noch?

Die Vorschrift gilt unverändert, der Unterschiedsbetrag ist jedes Jahr zu ermitteln und darzustellen. Bei 15 Jahren Restlaufzeit liegt der 7-Jahres-Satz seit Mai 2024 aber über dem 10-Jahres-Satz. Der Wortlaut regelt diesen Fall nicht ausdrücklich, klären Sie die Behandlung mit Ihrer Kanzlei.

Muss eine kleine GmbH die Annahmen im Anhang nennen?

Die Angaben nach § 285 Nr. 24 HGB zu Verfahren, Zinssatz, Gehaltstrend und Sterbetafeln braucht sie nicht (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Den Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB stellt sie dar, und bei Verrechnung macht sie die Angaben nach § 285 Nr. 25 HGB.

Darf die Rückdeckungsversicherung mit der Pensionsrückstellung verrechnet werden?

Handelsrechtlich ja, wenn sie dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Altersversorgung dient (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dann ist die Verrechnung Pflicht. In der Steuerbilanz bleibt beides getrennt (§ 5 Abs. 1a Satz 1 EStG).

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

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